Zur Unternehmensseite
Willkommen
Team & Kontakt
Willkommen

Aufnahme und Entlassung

Willkommen in unserer Aufnahme

Liebe Patientinnen und Patienten,

bei einem Aufenthalt in Theresienkrankenhaus oder St. Hedwig-Klinik denken Sie bitte daran folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Einweisungsschein
  • Versichertenkarte (bei gesetzlich Versicherten)
  • bei Privatpatienten: Inhalt des Versichertenvertrages
  • Medizinische Unterlagen und Befunde Ihrer behandelnden Ärzte
Auf den Seiten der Fachbereiche finden Sie gegebenenfalls weitere, spezifische Hinweise für Ihre Aufnahme.

Bitte melden Sie sich mit Ihren Unterlagen in der Patientenaufnahme im Eingangsbereich.

Was Sie mitbringen sollten

Was Sie mitbringen sollten

Für den Aufenthalt im Krankenhaus brauchen Sie nur wenige persönliche Dinge. Bitte beachten Sie auch, dass nur ein kleiner Schrank zur Verfügung steht. 

Auf Wertgegenstände, größere Summen Bargeld und Schmuck sollten Sie am besten verzichten. 

Checkliste: Was wird während des Aufenthaltes benötigt?

Zahnbürste, Körperpflegeartikel (Seife, Shampoo, Zahnpasta etc.), Rasierapparat, Kosmetik

  • Handtücher / Waschlappen
  • Schlafanzüge / Nachthemden
  • Unterwäsche und Strümpfe
  • Hausschuhe
  • Bademantel / Jogginganzug
  • Taschentücher
  • Wecker, Armbanduhr
  • Ausweis
  • Medikamente, die zur Zeit eingenommen werden
  • Adressen und Telefonnummern von Familienangehörigen und Freundinnen / Freunden
Bitte denken Sie auch an
  • Krankenversicherungskarte
  • Einweisungsschein
  • falls vorhanden: bisherige Befunde und Untersuchungsergebnisse
Diese Unterlagen werden bereits für die Aufnahme gebraucht.

Entlassung und Nachsorge

Unser Entlassmanagement

Eine Krankheit betrifft nicht nur Körper, Seele und Geist - oft hat sie für den Patienten auch soziale Auswirkungen. Krankheit kann den Alltag grundlegend verändern. Fragen und Unsicherheiten kommen auf.

Damit Sie nach der Entlassung alle notwendigen pflegerischen und medizinischen Hilfen erhalten, bieten wir ein Entlassmanagement und Unterstützung an. Für gesetzliche versicherte Patienten erfolgt dies entsprechend den Vorgaben des § 39 Abs. 1a Satz 4 des Sozialgesetzbuches V. So unterbreiten wir Ihnen erste Lösungsvorschläge, vermitteln Adressen und stellen einen Erstkontakt zu Ansprechpartnern der verschiedensten Organisationen und Einrichtungen her.

Um die Maßnahmen zügig in die Wege leiten zu können, bitten wir Sie beziehungsweise Ihre Angehörigen, sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Unsere Mitarbeitenden des Sozialdienstes sind gerne für Sie da.

Ein gutes Entlassmanagement liegt sowohl im Interesse der Patienten als auch im Interesse des Krankenhauses. Ein wesentlicher Teil des Entlassmanagements besteht darin, mit allen an der Pflege und Behandlung beteiligten Berufsgruppen und unter Einbeziehung des Patienten und seiner Angehörigen einen strukturierten Versorgungsplan zu erstellen und umzusetzen, sodass die Entlassung aus dem Krankenhaus und die Weiterversorgung des Patienten nahtlos ermöglicht wird.

Schon bei der Aufnahme an die Zeit nach dem Krankenhaus denken

Unser Entlassmanagement

Liebe Patientin, lieber Patient,

schon bei Ihrer Aufnahme denken wir daran, dass Sie auch nach Ihrem Krankenhausaufenthalt bestens versorgt werden.

Daher haben wir alle wichtigen Informationen über die Regelgung Ihrer weiteren Versorgung hier für Sie zusammengestellt.

Bei Rückfragen oder für weitere Informationen können Sie sich gerne an einen Ansprechpartner bei uns vor Ort wenden.

Worum geht es beim Entlassmanagement?

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus
dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt.

Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das
Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen
abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.

Entlassmanagement durch "Beauftragte" außerhalb des Krankenhauses

Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene
Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen.
Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.

Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden?

Die Einwilligung ist freiwillig. Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Die bereits erteilte Einwilligung soll widerrufen werden?

Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen.

Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus.

Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken-/Pflegekasse und dem Krankenhaus.

Der Widerruf gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, zu dem dieser beim Krankenhaus bzw. der Kranken-/Pflegekasse eingeht. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig.

Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken-/ Pflegekasse gern weitere Auskünfte.

Alle Beipackzettel-Informationen zu Ihren Medikamenten finden Sie auf folgenden Webseiten:

Rote Liste

Apotheken-Umschau

Patienteninformation-Service

Umsetzung des Entlassmanagements

Die Entlassungsplanung und die Organisation der erforderlichen Maßnahmen erfolgt in folgenden Schritten:

  • Die Information des Patienten über das Entlassmanagement erfolgt bei der Patientenaufnahme
  • Die Ermittlung der Patienten, die ein Entlassmanagement benötigen, erfolgt durch ein Screening-Verfahren. Hierbei wird unter Einbeziehung des Patienten und ggf. seiner Angehörigen ermittelt, ob voraussichtlich eine Unterstützung bei der Entlassungsplanung besteht. Der Sozialdienst wird frühzeitig informiert, um detailliertere Informationen einzuholen und die weiteren Schritte zu organisieren.
  • Das interdisziplinäre Team (Arzt, Pflegedienst, Sozialdienst, Therapeuten, weitere an der Pflege und Behandlung beteiligte Berufsgruppen) erstellt in Abstimmung mit dem Patienten und seinen Angehörigen einen Versorgungs- und Entlassplan.
  • Im Rahmen von Visiten während des stationären Aufenthaltes findet ein regelmäßiger Informationsaustausch im interdisziplinären Team statt. Hierbei wird der Versorgungs- und Entlassplan geprüft und gegebenenfalls angepasst.
  • Der Sozialdienst organisiert in Abstimmung mit dem interdisziplinären Team und unter Einbeziehung des Patienten und seiner Angehörigen die Entlassung beziehungsweise die Weiterbetreuung nach dem Krankenhausaufenthalt (z. B. Anschlussheilbehandlung, Rehabilitation, ambulante Pflege, Kurzzeit- oder stationäre Pflege). Der Sozialdienst ist behilflich bei der Klärung der Kostenübernahme über den Kostenträger sowie bei der Antragsstellung von Leistungen.
Team & Kontakt

Patientenaufnahme & Patientenmanagement

Unsere Patientenaufnahme befindet sich im 1. OG.
Telefon 0621 424-4536

Entlassmanagement

Kontaktieren Sie unsere Mitarbeiterinnen direkt oder wenden Sie sich an das Büro des Sozialdienstes (Zimmer 36-42 im Erdgeschoss).

E-Mail: sozialdienst@theresienkrankenhaus.de

Andrea Volz
Leitung Sozialdienst
Diplom-Sozialarbeiterin (FH)
Systemische Beraterin/Therapeutin, Psychoonkologin (WPO)
Johanna Dorner
Sozialarbeiterin (B.A.)
Annett Haas
Diplom-Sozialpädagogin (FH)
Diplom-Sozialwirtin (FH)
Isabell Hofmann
Diplom-Sozialarbeiterin/-pädagogin (FH)
Systemische Beraterin
Heidi Lindenthal
Stellvertretende Leitung Sozialdienst
Diplom-Sozialarbeiterin
Psychoonkologin (PsychOnko)
Hannah Rüffert
Diplom-Sozialarbeiterin
Manuela Pichler
Diplom-Sozialarbeiterin/-pädagogin (FH)
 
 

Diese Website verwendet Cookies.
Diese Webseite nutzt neben notwendigen auch nicht notwendige Cookies externer Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Nutzungsverhalten zu sammeln. Personenbezogene Daten werden von uns nicht erhoben und bedürfen, wie z. B. bei der Nutzung von Kontaktformularen, Ihrer expliziten Zustimmung. Sie können dem Einsatz der nicht notwendigen Cookies mit dem Klick auf die Schaltfläche „alle Cookies akzeptieren“ zustimmen oder sich per Klick auf „alle Cookies ablehnen“ dagegen entscheiden. Weitere Informationen zu den von uns verwendeten Diensten und zum Widerruf finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen. Dort können Sie ebenfalls Ihre hier getroffenen Einstellungen unter dem Link „Cookie-Einstellungen“ jederzeit aufrufen und Cookies auch nachträglich abwählen. Ihre Einwilligung dazu ist freiwillig und für die Nutzung der Webseite nicht notwendig.