Liebe Patientinnen und Patienten,
bei einem Aufenthalt in Theresienkrankenhaus oder St. Hedwig-Klinik denken Sie bitte daran folgende Unterlagen mitzubringen:
Bitte melden Sie sich mit Ihren Unterlagen in der Patientenaufnahme im Eingangsbereich.
Für den Aufenthalt im Krankenhaus brauchen Sie nur wenige persönliche Dinge. Bitte beachten Sie auch, dass nur ein kleiner Schrank zur Verfügung steht.
Auf Wertgegenstände, größere Summen Bargeld und Schmuck sollten Sie am besten verzichten.
Checkliste: Was wird während des Aufenthaltes benötigt?
Zahnbürste, Körperpflegeartikel (Seife, Shampoo, Zahnpasta etc.), Rasierapparat, Kosmetik
Eine Krankheit betrifft nicht nur Körper, Seele und Geist - oft hat sie für den Patienten auch soziale Auswirkungen. Krankheit kann den Alltag grundlegend verändern. Fragen und Unsicherheiten kommen auf.
Damit Sie nach der Entlassung alle notwendigen pflegerischen und medizinischen Hilfen erhalten, bieten wir ein Entlassmanagement und Unterstützung an. Für gesetzliche versicherte Patienten erfolgt dies entsprechend den Vorgaben des § 39 Abs. 1a Satz 4 des Sozialgesetzbuches V. So unterbreiten wir Ihnen erste Lösungsvorschläge, vermitteln Adressen und stellen einen Erstkontakt zu Ansprechpartnern der verschiedensten Organisationen und Einrichtungen her.
Um die Maßnahmen zügig in die Wege leiten zu können, bitten wir Sie beziehungsweise Ihre Angehörigen, sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Unsere Mitarbeitenden des Sozialdienstes sind gerne für Sie da.
Ein gutes Entlassmanagement liegt sowohl im Interesse der Patienten als auch im Interesse des Krankenhauses. Ein wesentlicher Teil des Entlassmanagements besteht darin, mit allen an der Pflege und Behandlung beteiligten Berufsgruppen und unter Einbeziehung des Patienten und seiner Angehörigen einen strukturierten Versorgungsplan zu erstellen und umzusetzen, sodass die Entlassung aus dem Krankenhaus und die Weiterversorgung des Patienten nahtlos ermöglicht wird.
Liebe Patientin, lieber Patient,
schon bei Ihrer Aufnahme denken wir daran, dass Sie auch nach Ihrem Krankenhausaufenthalt bestens versorgt werden.
Daher haben wir alle wichtigen Informationen über die Regelgung Ihrer weiteren Versorgung hier für Sie zusammengestellt.
Bei Rückfragen oder für weitere Informationen können Sie sich gerne an einen Ansprechpartner bei uns vor Ort wenden.
Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.
Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus
dem
Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine
lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu
stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder
pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung
erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des
stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare
Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können
in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel,
Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die
Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das
Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt.
Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das
Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen
abgestimmt.
Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder
Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.
Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene
Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen.
Diese
Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des
Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche
Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert
informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.
Die Einwilligung ist freiwillig. Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen.
Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus.
Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken-/Pflegekasse und dem Krankenhaus.
Der Widerruf gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, zu dem dieser beim Krankenhaus bzw. der Kranken-/Pflegekasse eingeht. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig.
Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein
Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die
Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass
Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden
oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder
Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein
Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken-/ Pflegekasse gern weitere Auskünfte.
Hier finden Sie diePatienteninformation zum Entlassmanagement (Anlage 1a) sowie die Einwilligungserklärung (Anlage 1b) zum Download.
Alle Beipackzettel-Informationen zu Ihren Medikamenten finden Sie auf folgenden Webseiten:
Rote Liste
Die Entlassungsplanung und die Organisation der erforderlichen Maßnahmen erfolgt in folgenden Schritten:
Unsere Patientenaufnahme befindet sich im 1. OG.
Telefon 0621 424-4536
Kontaktieren Sie unsere Mitarbeiterinnen direkt oder wenden Sie sich an das Büro des Sozialdienstes (Zimmer 36-42 im Erdgeschoss).
E-Mail: sozialdienst@theresienkrankenhaus.de