Während Ihres stationären Aufenthaltes können Sie auf Wunsch unsere
Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Auf unserer Wahlleistungsstation
herrscht eine sehr angenehme Hotelatmosphäre und ein erweitertes
Komfortangebot neben unserer normalen Leistung.
Für die Inanspruchnahme der beschriebenen Wahlleistungen besteht kein gesetzlicher Krankenversicherungs-schutz. Bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen ist der Patient als Selbstzahler zur Entrichtung des Entgelts verpflichtet. Prüfen Sie bitte, ob Ihre private Krankenversicherung / Beihilfe diese Kosten deckt oder Sie selbst dafür aufkommen möchten.
Generell besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Wahlleistungszimmer bzw. eine bestimmte Wahlleistungskategorie. Einige Beihilfestellen erstatten lediglich die günstigste Kategorie. Der Differenzbetrag ist vom Patienten als Selbstzahler zu leisten (ausgenommen Kliniken für Orthopädie und Hämatologie).
Station | 1-Bett-Zimmer/Tag | 2-Bett-Zimmer/Tag |
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Wahlleistungsstation | 183 € | 90 € |
Normalpflegestation | 153 € | 78 € |
Unterbringung Familienangehöriger | 85,00 € zzgl. 7% Mwst. | - |