Praxisanleiter bringen die theoretisch erworbenen Kenntnisse und die Erfordernisse der Praxis in Beziehung. Sie planen und strukturieren die Anleitung und fördern die berufliche und persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler im direkten Umgang mit den Patienten. Die Notwendigkeit einer fundierten und zielorientierten Anleitung, die durch den Praxisanleiter in den Einsatzorten der Einrichtungen sichergestellt wird, ist im Krankenpflegegesetz und im Altenpflegegesetz beschrieben. Sie gilt im gleichen Maße für alle anderen Gesundheitsfachberufe.